Ob und in welcher Höhe (in der Regel 50-80 % der Kosten) Sie einen Krankenkassenzuschuss erhalten, entscheidet Ihre Krankenkasse nach Einzelfallprüfung.
Erforderlich sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose und formaler Empfehlung der Ernährungstherapie sowie ein Kostenvoranschlag meinerseits.
Der/die Patient:in bezahlt die Kosten für die Ernährungsberatung direkt an mich. Die Krankenkasse erstattet anteilig nach Einreichung der Rechnung an den/die Patient:in.
Gerne informiere ich Sie über Ihre persönlichen Möglichkeiten und stelle Ihnen alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung.